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Verfassungsbeschwerden
Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die Verfassungsbeschwerden, die von Mitgliedern der Aktion Wahlreform bislang eingereicht worden sind, sowie eine Anmerkung zu den Erfolgsaussichten unserer Initiativen.
Verfassungsbeschwerde vom Sept. 2000
Verfassungsbeschwerde von 1999
- Verfasser: Gerhard Kottschlag
- Status: nicht zur Entscheidung angenommen
Und die Erfolgsaussichten?
Verfassungsbeschwerden müssen bekanntlich innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der gesetzlichen Vorschriften, gegen die sie sich richten, eingereicht werden. Dies ist ein Grund, weshalb Klagen gegen die 5%-Klausel auf Bundesebene praktisch keinerlei Aussicht auf Erfolg haben können. Ein zweiter Grund ist, daß sich das Bundesverfassungsgericht schon wiederholt mit dieser Frage auseinandergesetzt hat und eine Sperrklausel in Höhe von 5% stets als verfassungskonform angesehen hat.
Allerdings haben sich die von uns bisher vorgetragenen Verfassungsbeschwerden überhaupt nicht gegen die 5%-Klausel gerichtet. Dennoch wurden unsere Anträge nicht zur Entscheidung angenommen und damit sozusagen schon im Vorfeld abgelehnt, ohne daß es überhaupt zu einer inhaltlichen Prüfung der Argumente durch eine Kammer des Senats gekommen wäre. Über den Weg einer Wahlprüfungsbeschwerde nehmen wir nun einen erneuten Anlauf, unser Anliegen vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Im Unterschied zu einer Verfassungsbeschwerde ist das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall verpflichtet, sich inhaltlich mit der Beschwerde auseinanderzusetzen und ein Urteil zu fällen.
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