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"Wahlreform? - Wozu??"

Unser Wahlsystem sollte aus mehrerlei Gründen verbessert werden:

  • Um die vom Grundgesetz geforderte Gleichheit der Wahl zu erreichen,
  • um die Benachteiligung neuer politischer Strömungen zu beenden und
  • um Wähler/innen aus dem Dilemma zu befreien, entweder ihre Lieblingspartei zu verleugnen oder ihre Stimme zu verschenken.

Ja, es ist Zeit: Deutschland braucht eine Wahlreform!


Was bisher geschah

Die überparteiliche "Aktion Wahlreform" hat sich seit 2001 für die Idee der Ersatzstimme eingesetzt. Das ist ein wahl­recht­liches Instrument, welches in der Lage ist, die oben genannten negativen Folgen einer Sperrklausel stark abzumildern. Bis 2019 wurden insgesamt neun Wahl­einsprüche und Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht, außer­dem zwei Verfassungsbeschwerden und eine Petition verfasst, Anträge und Gesetz­entwürfe formuliert, viele Vorträge gehalten, Fachartikel geschrie­ben und Abgeordnete beraten. Einige dieser Aktionen können noch im News-Archiv nachgelesen werden.


Das aktuelle Projekt

Im Juni 2019 wurde dann ein neues Kapitel aufge­schla­gen: Aufgrund der Erfahrung, dass bestimmte metho­dische Schwächen des Ersatz­stimmen-Konzepts die Vermittlung der Idee in Fachkreisen teilweise erschwerten, wurde die Argumentation konsequent auf die Dualwahl verlagert.

Bei der Dualwahl können Wähler/innen mittels des Zeichens "2" eine weitere Partei bestimmen, für die die Stimme zählt, falls ihre Lieb­lings­partei an der Sperrklausel scheitert. Die bisherige Zweit­stimme wird dabei gedanklich in zwei Wahlgänge auf­gesplittet: (1.) in einen Hauptwahlgang, der ermittelt, welche Parteien die Sperrhürde über­sprungen haben, und (2.) einen Stichwahlgang, welcher über die Verteilung der Sitze ent­schei­det. Die Stimmen für beide Wahlgänge werden zeitgleich abgegeben.

Das Dualwahl-Verfahren führt bei entsprechender Ausgestaltung zu exakt den gleichen Verteil-Ergebnissen wie ein Ersatz­stim­men­verfahren. Doch im Unterschied zu letzterem ist es sauberer definiert, wahltechnisch ein­facher zu handhaben und verfassungs­rechtlich noch zwingender. Alles Wissenswerte zu dieser "Ersatz­stimme 2.0" finden Sie auf der Website www.dualwahl.de.

Der Autor des weiterentwickelten Modells, Dr. Björn Benken, steht für Fragen und Vorträge gern zur Verfügung. Sie erreichen ihn über das Institut für Wahlrechtsreform.



Weitere Infos:

  Wie das Bundeswahlgesetz geändert werden könnte

  Was SIE für ein gerechteres Wahlrecht tun können

  Warum die derzeitige Sperrklausel unter Beschuss steht

  Was Sie sonst noch über unser Wahlrecht wissen sollten



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Kontakt / Impressum:

Dr. Björn Benken
Institut für Wahlrechtsreform
An der Wabe 5, D-38104 Braunschweig
Tel: (+49) 0531-3789500, info@wahlreform.de

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