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Aktuelle Meldungen


SPD verwendet bei Wahl Ersatzstimmen-Modell

24.11.2009

Die SPD in Baden-Württemberg hat bei der Wahl ihres neuen Vorsitzenden erstmalig ein Ersatzstimmenmodell angewendet; vergl. dazu z.B. den ausführlichen Bericht im Blog von Martin Wilke. Auch in der Presse wurde dieser Umstand erwähnt - wenn auch teils etwas nebulös wie in diesem Beitrag.

Daß eine große Volkspartei das Alternativstimmenmodell als innovatives Wahlinstrument aufgreift, ist ein ermutigendes Zeichen. Es wäre sicher nicht der schlechteste Weg, wenn die Vorteile des Ersatzstimmen-Systems zunächst für den Fall der Personenwahl nachgewiesen werden könnten, indem z.B. Bürgermeisterwahlen effizienter durchgeführt werden, weil die lästige Stichwahl entfällt. Auf diesem Umweg könnte sich das Verständnis für diesen Wahlmodus nach und nach erhöhen und am Ende den Boden für eine flächendeckende Einführung (bei Bundestagswahlen etc.) vorbereiten.



Online-Petition zum Ersatzstimmen-Modell

20.10.2009

Ab heute gibt es eine neue Online-Petition von Tobias Wagner, die sich für die Einführung einer Ersatzstimme bei Bundestagswahlen einsetzt. Anders als bei unserer damaligen Petition soll hier das Abgeben einer Ersatzstimme für die Zweitstimme und für die Erststimme möglich sein. Damit würde das Verfahren zwar insgesamt komplexer, doch die Ausweitung der Alternativstimmen-Idee auch auf die Erststimme ist durchaus folgerichtig, weil ja auch hier für viele Wähler das Dilemma existiert (wenn auch in weniger dramatischer Form), sich zwischen der wahren Präferenz für einen Direktkandidaten und taktischen Überlegungen entscheiden zu müssen.

Noch bis zum 2. Dezember 2009 kann man sich als Mitzeichner eintragen lassen und/oder im Forum mitdiskutieren.



BVerfG verwirft Wahlprüfungsbeschwerde

13.05.2005

Wie wir am 13. Mai durch einen Brief aus Karlsruhe erfahren haben, ist unsere Wahlprüfungsbeschwerde am 26. April 2005 vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts verworfen worden.

Auch wenn wir die Erfolgsaussichten unserer Wahlprüfungsbeschwerde sicher stets realistisch beurteilt haben und diese Nachricht insofern nicht ganz unerwartet kam, so hatten wir andererseits doch bis zuletzt die Hoffnung nicht aufgegeben, daß sich das Verfassungsgericht inhaltlich mit den in unseren letzten Stellungnahmen ([1],[2]) geäußerten Argumenten befassen und diese in die Beurteilung der Beschwerde mit einfließen lassen würde. Diese Hoffnung wurde enttäuscht. Eine Begründung der Verwerfung hat das Gericht mit Hinweis auf § 24 BVErfGG als überflüssig angesehen. Weitere Rechtsmittel - wie z.B. ein Widerspruch gegen diese Entscheidung - stehen uns als Beschwerdeführern bei einer verworfenen Wahlprüfungsbeschwerde nicht zur Verfügung.

Und nun? Das von uns kritisierte Problem ist natürlich so akut wie eh und je, und dennoch sehen wir derzeit - nach dem Scheitern unser bisherigen Anstrengungen - leider keine erfolgversprechende Option, wie dieses Problem allein auf dem Rechtswege gelöst werden könnte. Vielleicht wird eines Tages der Druck zur Harmonisierung der Wahlgesetze in der EU so stark werden, daß sich dadurch neue Ansatzpunkte zugunsten einer Wahlreform in unserem Sinne ergeben. Vielleicht auch wird in einigen Jahren eine politische und/oder fachwissenschaftliche Diskussion über das von uns propagierte Wahlsystem stattfinden, die diesen Lösungsansatz in der Öffentlichkeit bekannt macht. Deshalb würden wir uns freuen, wenn sich in der nächsten Zeit weitere Persönlichkeiten in unserer Aktion Wahlreform zusammenfinden würden, um für ein besseres, faireres und vor allem verfassungsgemäßeres Wahlrecht zu kämpfen. Nur eine parteiunabhängige Initiative von verantwortungsbewußten Staatsbürgern wird die nötige Glaubwürdigkeit und politische Schlagkraft aufbringen können, um die Öffentlichkeit für dieses wichtige demokratische Thema zu sensibilisieren und in hoffentlich nicht zu ferner Zukunft die Tür zu einem neuen Wahlsystem aufzustoßen.


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