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Beitritt zur WahlprüfungsbeschwerdeWir sagen DANKE!
Nach § 48 BVerfGG ist die Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluß des Bundestages im Wahlprüfungsverfahren möglich, sofern mindestens 100 Wahlberechtigte dieser Beschwerde beitreten. An dieser Stelle hatten wir dazu aufgerufen, unserer Beschwerde gegen die Zurückweisung unseres Wahleinspruchs durch den Deutschen Bundestag beizutreten, und Ihnen entsprechende Formulare zum Download angeboten.
Die Resonanz war überwältigend. Aus allen Teilen Deutschlands erhielten wir Unterstützungsunterschriften, für die wir uns an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich bedanken möchten. Ein besonderer Dank geht an jene Unterstützer, die zusätzlich im Bekanntenkreis aktiv für unser Anliegen geworben haben und bis zu 20 Unterschriften auf einen Schlag eingereicht haben.
Alles in allem sind auf diese Weise 182 Unterschriften zusammengekommen! Die Unterschriften haben wir - zusammen mit einer kurzen Begründung unserer Beschwerde - am 3. Januar 2004 per Einschreiben an das Bundesverfassungsgericht geschickt. Nun heißt es abwarten und Daumen drücken! Auf den Seiten von wahlreform.de werden wir Sie auf jeden Fall über den Fortgang des Verfahrens informieren.
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