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Wahleinspruch 2013

Für ein faires und verfassungskonformes Wahlrecht

Die Bundestagswahl am 22. September 2013 hat überdeutlich gezeigt, dass mit einem Wahlgesetz, welches etwa jedem sechsten Wähler das Recht nimmt, eine erfolgswirksame Stimme abzugeben, definitiv etwas faul sein muss. Dabei gibt es mit der Dualwahl (Ersatzstimme) eine frappierend einfache Lösung für dieses Problem - diese scheint allerdings bislang noch nicht bis zum Verfassungsgericht durchgedrungen zu sein.

Deshalb startet jetzt ein erneuter Versuch, die politische Öffentlichkeit von der Verfassungswidrigkeit des aktuellen Wahlgesetzes zu überzeugen. Der folgende Wahleinspruch geht zunächst an den Deutschen Bundestag. Im Falle der Ablehnung wird das Anliegen als Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht weiter verfolgt:

Wahleinspruch von Björn Benken


Empfohlene Zitierweise:
Björn Benken, Einspruch zur Wahl zum 18. Deutschen Bundestag, 20.11.2013, http://www.wahlreform.de/we2013.pdf


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